
BARNTENER THIE BLEIBT SCHÖN!
Bürgerinitiative für den Erhalt des historischen Ortskerns in Barnten
BÜRGERINITIATIVE
für den Erhalt des historischen Ortskerns in Barnten
Die Bürgerinitiative „ Barntener Thie bleibt schön“ steht für den Erhalt des historischen Charakters des Ortskerns am Barntener Platz, und setzt sich dafür ein, den von der Kirchengemeinde Barnten-Rössing geplanten Neubau eines Gemeindehauses auf dem Kirchhof in der geplanten Form zu verhindern.
Die Kirche sowie deren Kirchhof sind untrennbarer Grundbestandteil dieses Ortes. Anstatt sich ins Ortsbild harmonisch einzufügen, was man durchaus in einer Planung hätte berücksichtigen können, wird das geplante Gebäude jedoch extrem unsensibel das Ortsbild stören.
Wir möchten, dass der historische Barntener Thie, jetzt "Barntener Platz", mit seiner schönen, den Charakter prägenden Kirche, sowie als Denkmal seiner historischen Wurzeln, in der jetzigen Form erhalten bleibt.
Die Anwohner nehmen den Denkmalschutz sehr ernst und haben viel Zeit, Geld und Mühe investiert, die Gebäude entsprechend zu sanieren und für die Nachwelt zu erhalten. Viele Häuser wurden liebevoll und achtsam saniert. Das Bewusstsein, die Einmaligkeit und Schönheit des Platzes zu respektieren und zu erhalten, ist bei den Bürgern Barntens sehr hoch.
Der Kirchhof ist fester Bestandteil des komplett denkmalgeschützten Ensembles „Barntener Platz“ und trägt wesentlich zum besonderen Bild des erhaltenswerten historischen Ortskerns bei. In diesen räumlich perfekt ausgewogenen und sehr begrenzten Platz ein Gebäude hineinzuzwängen, würde den Charakter unseres wunderschönen Ortskerns negativ verändern! Da der Ort, noch andere Möglicheiten bietet, sehen wir einen solch massiven Eingriff in die Struktur des Platzes als unnötig.

DIE BÜRGERINITIATIVE LÄDT DIE BÜRGER EIN
Am 15.09.2021
Wie wir mittlerweile wissen, sind viele Barntener Bürger gegen den geplanten Neubau der Kirche auf dem Kirchhof. Aufgrund der massiven Propaganda seitens der Kirche, ist es für viele jedoch nicht leicht, offen die eigene Meinung zu vertreten.
Wir möchten daher alle Interessierten ermutigen und zu unserer nächsten Initiativenveranstaltung herzlich einladen. Wir wollen über den aktuellen Stand rund um den Neubau auf dem Barntner Platz berichten und über Hintergründe aufklären, sodass Sie sich ein umfassendes Bild machen können.
Es ist eine Outdoor-Veranstaltung (bei Regen unter Dach)!
Die Bürgerinitiative lädt ein:
Am Mittwoch, 15. September 2021
um 19:00 Uhr
Treffpunkt am Barntener Platz am Denkmal
Gerüchte um Emails
Es geht das Gerücht herum, wir hätten agressive, ja gar hasserfüllte Emails an den Kirchenvorstand geschrieben. Damit sich jeder selbst ein Urteil darüber fällen kann, veröffentlichen wir ganz unten beide Schreiben.
INS SCHWARZE GETROFFEN - ABER DIE FALSCHE ZIELSCHEIBE
Superintendant der evangelischen Kirche Hildesheim, Mirko Peisert, hat mehrfach betont, dass anderenorts einige neue und moderne Gemeindehäuser zu einer besonderen Belebung und Aufwertung der Örtlichkeit geführt haben sollen. Das hat uns interessiert, daher hat er uns einige dieser Orte benannt. Wir haben uns daraufhin die nahegelegenen Gemeindehäuser in Hildesheim und Kemme angeschaut.
Dass bei diesen Plätzen aber gar keinen Ensembledenkmalschutz vorliegt, ist offensichtlich. Und, dass diese neuen, modernen Gebäude unauffällig und eher versteckt hinter der Kirche platziert wurden, anstatt exponiert auf dem Kirchenvorplatz vor der Kirche, zeigt deutlich, dass dieses Beispiele mit dem Bauprojekt in Barnten überhaupt nicht vergleichbar sind. Das was in Barnten umgesetzt werden soll, ist um ein vielfaches extremer, als alle von Herrn Peisert vorgestellten Situationen.
Natürlich kann man, wie er sagt, über Geschmack streiten. Unsere Situation ist allerdings die, dass uns Bewohnern des Barntner Platzes eine Architektur zugemutet wird, die wir als Zumutung empfinden. Auch den Kirchhof vor der Kirche bebauen zu wollen, halten wir für einen Frefel. Das Argument, "ja anderswo hat das zu einer tollen Belebung geführt" lassen wir nicht gelten, denn anderswo sind die Bedingungen ganz andere. Sehen Sie selbst:

GEMEINDEHAUS DER MICHAELISKIRCHE IN HILDESHEIM
Ein eckiger Glaskasten mit Flachdach. Über Geschmack kann man streiten, natürlich. Man müsste allerdings sehen, wie dieser Platz vor dem Bau dieses Kastens aussah, um den Gesichtspunkt "Passend oder nicht" wirklich beurteilen zu können.

EHER UNSCHEINBAR HINTER DER KIRCHE
Das Gemeindehaus ist eher unscheinbar hinter der Kirche platziert worden. Es ist deutlich zu sehen, dass umliegende Häuser nicht mehr historisch sind. Hier wurde bereits seit vielen Jahren auf das Drumherum des Weltkulturerbes im Grunde keinen Wert mehr gelegt.

DER VORPLATZ
Hier, direkt vor dem Kulturerbe, wäre der Platz, der mit einem modernen Gebäude versehen sein müsste, wenn man dies mit dem Bauprojekt in Barnten vergleichen wollte.

DAS UNESCO - WELTKULTURERBE VON VORNE
Stellen Sie sich bitte vor, der Glaskasten stände hier, auf dem Vorplatz der Michaeliskirche.
Schwer vorstellbar?
Genau das hat der Kirchenvorstand in Barnten mit unserem schönen denkmalgeschützten Kirchenvorplatz vor!

DAS MODERNE GEMEINDEHAUS IN KEMME
Wir mussten erstmal suchen, eher unscheinbar und versteckt hinter der Kirche, haben wir dann das neue Gemeindehaus im Kemme gefunden.

UNSCHEINBAR IN ORTSRANDLAGE
Auf diesem Bild ist deutlich zu sehen, dass sich das Gebäude am Ortsrand, wo es wirklich nicht stört, befindet.

DIE UMGEBUNG
Auch die umliegenden Häuser sind modern, somit passt sich das Gemeindehaus Kemme eigentlich sehr gut an seine Umgebung an.

DER PLATZ VOR DER KIRCHE
Stellen Sie sich bitte wieder vor, das Gemeindehaus stände hier, auf dem Vorplatz der Kirche.
Obwohl auch dieser Platz nicht denkmalgeschützt ist, hat man hier die Schönheit des Platzes respektiert und das Gemeindehaus hinter der Kirche versteckt.

Die Katharinenkirche in Barnten aus dem 13. Jahrhundert
Genau an dieser Stelle soll nun folgendes Gebäude in den Kirchhof hineingezwängt werden, nicht versteckt und unauffällig hinter der Kirche, wie bei den Vorbildern, sondern davor, zwischen Kirche und Platz:

SCHÖN ODER NICHT SCHÖN - DAS IST HIER DIE FRAGE?
Ein moderner Bau, in einen natürlich gewachsenen, historischen Platz hineingezwängt - kann es sich hierbei wirklich nur um eine Geschmacksfrage handeln? Oder geht es nicht eher um die grundsätzliche Frage, ob es rechtens ist, dass sich die Institution Kirche über den Denkmalschutz hinwegsetzen darf?
Für denkmalrechtliche Fragen hat die Kirche ihren kircheneigenen Denkmalschutzbeauftragten. Dieser kirchliche Denkmalpfleger argumentierte uns gegenüber, mit dem kommunalen Denkmalamt sei alles geklärt worden. Es sah seiner Darstellung nach so aus, als habe es seitens des Denkmalamtes keinerlei Einwände gegen den Bau gegeben.
Auch Herr Peisert argumentierte gegenüber der Hildesheimer Zeitung: "Wir habe insbesondere mit Blick auf den Denkmalschutz keine Bedenken, denn wir haben sowohl mit der kirchlichen als auch mit der staatlichen Denkmalbehörde umfassend über das Vorhaben gesprochen". Das hinterließ beim Leser den Eindruck, dass die staatliche Denkmalbehörde tatsächlich keine Bedenken geäussert hätte. Das Gegenteil ist der Fall, was wir von der oberen Denkmalpflege in Erfahrung gebracht haben. Mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege (NLD) muss die Kirche in solchen Angelegenheiten das "Benehmen“ herstellten. Das bedeutet, das Landesamt für Denkmalpflege wird um eine Einschätzung des Vorhabens gebeten, es hat aber selbst kein Vetorecht. Die Kirche hat somit nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz eine rechtliche Sonderstellung inne, sie darf die Einschätzung des staatlichen Denkmalamtes, getrost ignorieren.
Vom NLD haben wir erfahren, dass im Zuge der „Benehmensherstellung“ das Bauvorhaben als denkmalpflegerisch problematisch eingestuft wurde. Das Landesamt für Denkmalpflege hat die Entscheidung der Kirche in dem Schreiben „mit Bedauern zur Kenntnis genommen“. Dies sei ausdrücklich weder eine Zustimmung noch ein Einverständnis. Auch das NLD hatte gehofft, dass eine alternative Lösung zum Neubau auf dem Kirchhof hätte gefunden werden können.
Noch kann man am Barntner Platz ganz in die Atmosphäre unserer kulturellen Wurzeln eintauchen. Leider nutzt die Kirche ihr Sonderrecht keine Genehmigung des staatlich Denkmalamtes zu benötigen aus, um diesen historischen Platz an die zeitgenössischen Moderne angleichen zu wollen. Anstatt jetzt einfach einzugestehen "wir machen hier was wir wollen!“, verlagern sie die Argumentation auf die Geschmacksfrage. Wir wollen uns über Geschmack aber gar nicht streiten, wir halten die Diskussion darüber für Augenwischerei.
Unsere Antwort auf die Geschmacksfrage
Dass wir den Entwurf des geplanten Neubaus für diesen Platz völlig unpassend finden, hat uns bewogen Freunden und Bekannten, die unseren Platz gut kennen, dazu zu befragen. Auf die Frage „Was assoziierst du mit diesem Gebäude?“ kamen folgende Antworten:
„Flugbaracke", „Lagerhalle“, "landwirtschaftliches Gebäude“, „Industriehalle“, "Bunker", "öffentliche Toilette“, "Mischung aus Jugendherberge und Gefängnis".
Hier eine Meinung ausführlich zietiert:
„...als ich die Fotos von dem geplanten Neubau sah, war ich sprachlos vor Entsetzen. Wie kann man so frei von jedem ästhetischen Gespür und Respekt für die Ahnen dieses Platzes sein. Es ist geschmackloser als ich mir hätte vorstellen können….“.
All diese Antworten bestätigen uns in unserer klaren Haltung gegen diesen Neubau, denn es gab keine einzige Stimme die gesagt hätte, dass es sich bei dem Bau um ein schönes Objekt, welches da gut hinpasst, handeln würde. Natürlich kann man über Geschmack streiten, wie die Kirchenvertreter zu sagen pflegen. Aber die Kirche steht mit Ihrem Geschmack schon ziemlich alleine.
Laut der kirchliche Darstellung soll dieses Gebäude eine "moderne Interprätation historischer Scheunenarchitektur sein, mit der klug die Umgebung aufgenommen wurde".
Unserer Ansicht nach wird dieses Gebäude für diesen Platz ein Schandfleck sein, der dem Ort seine Seele nimmt.
Wie denken Sie darüber und was assoziieren Sie mit diesem Gebäude? Schreiben Sie uns eine Email.

Unterstützen Sie Aktiv die Initiative
Es gibt verschiedenene Möglichkeiten sich für den Erhalt des historischen
Ortskerns Barntens einzusetzen. Unterstützen Sie uns durch Ihre Teilnahme beim nächsten Initiativentreffen (nächtes Treffen am 15.09.)
Auch mit Ihrer Unterschrift der Petition an die Landeskirche (Petition endet am 20.09.21) können Sie einen wichtigen Beitag leisten.
Zu guter Letzt können Sie uns mit einer Spende unterstützen:
Spendenkonto der Initiative:
Iban: DE9643060967404395403
BIC: GENODEM1GLS
Bitte unterstützen Sie unsere Petition an die evangelische Kirche mit Ihrer Unterschrift:
DENKMALSCHUTZ LIEGT IM AUGE DES BETRACHTERS?
"Wir reden Ihnen ja auch nicht rein, wie Sie Ihre Häuser gestalten sollen", so argumentierte ein Mitglied des Kirchenvorstandes.
Nur würde uns das Denkmalamt eine moderne Umgestalltung unserer am Platz liegenen Immobilien niemals zubilligen. Und sicherlich würde es einen allgemeinen Aufschrei des Entsetzens geben, wenn zum Beispiel die ehemalige Kneipe in moderner Glasoptik mit Holzverschalung präsentiert würde.
Wie bereits beschrieben, fallen Kirchenbauvorhaben in eine denkmalrechtliche Sonderzuständigkeit, d.h., hier ist die staatliche Denkmalschutzbehörde der Kommune nicht Genehmigungsbehörde, sondern die Kirche hat ihren kircheneigenen Denkmalschutzbeauftragten.
Wir haben den Eindruck, dass dieser kircheneigene Denkmalpfleger nicht wirklich im Sinne des Denkmalschutzes entscheidet. Wir Anlieger sind alle Denkmalpfleger, denn wir pflegen Tag für Tag unsere Denkmäler. Wir glauben, dass wir in Denkmalfragen einen gesunden Urteilssinn haben und dieser schliesst ein modernes Geäude inmitten eines historischen Platzes ganz klar aus.

AUF DEM KIRCHHOF STAND EINE SCHULE?
Ein wichtiges Argument für den gewählten Standort innerhalb des Kirchhofes ist der, dass dort früher bereits ein Gebäude gestanden haben soll, eine Schule, wie Superintendant der ev. Kirche Hildesheim, Mirko Peisert der Hildesheimer Zeitung berichtete. Der ehemaligen Heimatpfleger Günter Schulz bekräftigt jedoch, dass er das nicht glaube. Er habe sich über 45 Jahre mit der Geschichte des Ortes befasst, dass dort ein Gebäude gestanden haben soll, könne er nicht bestätigen. Schon gar keine Schule, denn die Schule war das Gebäude hinter dem Kirchhof, jetzt Barntner Platz 5. Wenn sich nun die Geschichte neu schreiben sollte und aufgrund der Recherchen der Kirche sich herausstellt, dass dort tatsächlich früher einmal ein Haus stand, so wären wir damit einverstanden, wenn das Gebäude, welches dort in vergangenen Tagen gestanden hat, rekonstruiert wird, um dann als Gemeinehaus zu dienen.
GEMEINDEHAUS AUF DEM FRIEDHOF
Um die Totenruhe nicht zu stören möchte man das neue Gebäude „schwebend“ auf einer Holzrahmen-Bodenplatte getragen durch Schraubenpfähle bauen.
Wir fragen uns alledings, ob nicht bereits die Schraubenpfähle ein zu hinterfragender Eingriff in den geschützten Boden sind? Wer garantiert denn, dass nicht so ein Schraubenpfahl direkt durch die Gebeine eines ruhenden Menschen gebohrt wird?
Wurde der Boden an den vorgesehenen Bohrstellen dahingehend geprüft, dass die Totenruhe nicht gestört wird?


DAS NEUE GEMEINEHAUS IST EINE ARCHE?
Der Entwurf des neuen Gemeindehauses hat die Arche als Symbol in ihrer Architektur verankert. Da diese Symbolik von großer Bedeutung zu sein scheint, möchten wir darauf hinweisen, dass das Symbol aber auf dem Kopf steht, der Kiel wurde zum Dach.
Wer sich mit Symbolik auskennt weiss, dass sich die Bedeutung eines Symbols in seiner Umkehrung in sein Gegenteil kehrt. Es ist ja im Grunde genommen logisch und im Straßenverkehr wäre das für uns selbstverständlich. Wenn man auf Symbolik wert legt, sollte man das berücksichtigen.
Dass diese auf dem Kopf stehende Arche schon vor Beginn des Baues Unfrieden schafft, sollte nicht nur uns zum Nachdenken bringen. Auf der energetischen Ebene kann solch eine Verdrehung verherend sein und man sollte Energie, der eine Richtung gegeben wird nicht unterschätzen.

WAS GEGEN EINE ARCHE SPRICHT
Eine ganz und gar untheologische Sicht auf das Symbol der Arche
Das Bild der Arche, ist tatsächlich ein Sinnbild geworden und zwar für die Situation in der wir uns aktuell befinden. Es spiegelt im Grunde, die Grundhaltung der Kirche gegenüber ihrer Umwelt. Die Kirchengemeinde im inneren der Arche, geschützt, heimelig und sicher gegen die Bedrohung im außen, die revoltierenden Nachbarn, das tosende Meer, gegen das man sich gut abzugrenzen weiss und über das man hinweg „segelt“. Frei nach dem Motto, „nach mir die Sintflut“ steuert das Schiff auf die schöne neue Welt zu, auch wenn es bedeutet, dass die schöne, heile Welt der Anderen dadurch zerstört wird.
So besteht die Gefahr, dass die Arche mehr und mehr zu einem Bollwerk wird, einer Burg, mit tiefem, unüberwindlichem Graben, die einen im inneren, die anderen davor.
Klar ist, völlig konträre Bedürfnisse zweier völlig ungleicher Gruppierungen treffen aufeinander. Die einen wollen am selben Schauplatz etwas ihnen sehr Wertvolles erschaffen, die anderen wollen etwas ihnen sehr Wertvolles bewahren und beschützen. Nur die Arche ist das Symbol welches die Trennung schafft. Im Grunde sitzen wir aber alle im selben Boot, wir sind doch eine Dorfgemeinde und müssen uns diesen Dorfplatz gemeinsam teilen.
Wir, die wir hier leben, wollen uns nicht Tag für Tag mit einer modernen Architektur konfrontiert sehen, denn wir lieben diesen historischen Platz so wie er ist. Deswegen leben wir genau hier in Barnten und nicht in der Stadt oder an irgendeinem anderen Ort.
Warum sieht man theologisch die Arche eigentlich als "heimelige Zuflucht"? Es ist eine schlimme Katastrophe, welche sie erst nötig machte. Eine Arche bietet keine Gemütlichkeit. Es ist sehr eng, für alle nur Notrationen zu essen, und angsvoll blickt man auf die völlig ungewisse Zukunft. Wieviele Tage kann man noch durchhalten? Wird man überleben?
So ähnlich wie der Eselstall von Maria und Josef, der im kollektiven Gedächtnis als "heimelig" und gemütlich empfunden wird und nicht als kalte und frustrierende Notlösung, weil der hochschwangeren Frau nichts besseres angeboten wurde von herzlosen Gasthaus-Wirten die nicht bereit waren ein Zimmer freizumachen.
Voller Staub und Schmutz und keineswegs lag überall Heu und Stroh herum.
Eine Arche steht nicht für gute, sondern für schlechte Zeiten und für uns ist es ein Symbol der Spaltung geworden.
Wir wollen mit unseren Projekten „Kulturscheune“ und "Haus der erwachenden Erde“ am Barntener Platz einen Beitrag leisten, für eine Zukunft, in der „Archen" nicht nötig sind. Keinesfalls wollen wir "schlechte Zeiten“ durch Symbolik auf unseren Platz eingeladen wissen. Wenn die Kirche das für sich möchte, oder anders sieht, dann gerne anderswo, aber bitte nicht auf unserem Platz.

Ein altes Sprichwort sagt:
"Was Du sähst, das wirst Du ernten!"
Das Arche-Haus mag schön sein, für all diejenigen, die moderne Architektur mögen. Allerdings diese Saat an einem Ort zu sähen wo absolute Ablehnung dagehen herrscht, wird schwerlich zu gutem Gedeihen führen, denn diese Saat fällt nicht auf fruchtbaren Boden.
WARUM SO SPÄT?
Warum kommt ihr denn mit eurem Widerstand erst jetzt? Diese Frage haben wir öfters gehört. Wir antworten mit einer Gegenfrage: Die Kirche wusste von einigen Anliegern, dass sie gegen eine Bebauung des Kirchhofes sind. Warum hat man ihnen denn zur rechten Zeit kein Mitspracherecht eingeräumt? Selbst dem Heimatpfleger, der zwar zum Architektenwettbewerb eingeladen war, wurde dort kein Stimmrecht zugebilligt. Wir Anwohner hatten ebenfalls kein Mitspracherecht, wir wurden gar nicht gefragt, und Widerspruch wurde weg argumentiert.
Einspruch gegen einen Bauantrag zu erheben ist erst nach erfolgter Genehmigung möglich, daher ist es noch nicht zu spät. Wir befinden uns aktuell noch in der Warteschleife, bis die Entscheidung des Bauamtes fällt.
Nachbarn haben grundsätzlich ein Einspruchsrecht bei Bauanträgen. Darum holen sich viele Bauherren vorzeitig die Genehmigung der Nachbarn schriftlich ein. Dies ist für eine Genehmigung nicht zwingend erforderlich, jedoch hilfreich um einem möglichen Einspruch vorzubeugen. Natürlich muss dem Einspruch nicht stattgegeben werden, dies hängt von der Gesetzeslage und deren Auslegung ab. Wird der Einspruch abegelehnt, besteht die Möglichkeit vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.

Baugesetzbuch § 34 und 35: "Allgemeines Rücksichtnahmegebot“
Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
Eine Zusammenfassung
1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.(3) Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.
Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz
Vom 30. Mai 1978
§ 8
Anlagen in der Umgebung von Baudenkmalen
In der Umgebung eines Baudenkmals dürfen Anlagen nicht errichtet, geändert oder beseitigt werden, wenn dadurch das Erscheinungsbild des Baudenkmals beeinträchtigt wird. Bauliche Anlagen in der Umgebung eines Baudenkmals sind auch so zu gestalten und instand zu halten, daß eine solche Beeinträchtigung nicht eintritt. § 7 gilt entsprechend.
Dieses Gesetz zum Umgebungsschutz hat für den Barntener Platz als Ensemble Gültigkeit. Die Kirche jedoch ignoriert diesen Paragrafen und beruft sich auf folgenden § 36:
Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz
Vom 30. Mai 1978
§ 36
Kirchliche Kulturdenkmale
Die Verträge des Landes Niedersachsen mit den Evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen vom 19. März 1955 (Nieders. GVBl. Sb. I S. 369) und vom 4. März 1965 (Nieders. GVBl. 1966 S. 4), das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhle und dem Lande Niedersachsen vom 26. Februar 1965 (Nieders. GVBl. S. 192), zuletzt geändert durch Vertrag vom 29. Oktober 1993 (Nds. GVBl. 1994 S. 304), sowie die zur Ausführung dieser Verträge geschlossenen Vereinbarungen bleiben unberührt.
Gemeint ist hier der Artikel 20 des "Loccumer Vertrags" aus dem Jahre 1955:
Artikel 20
Die Kirchen werden der Erhaltung und Pflege denkmalswichtiger Gebäude nebst den dazugehörenden Grundstücken und sonstiger Gegenstände ihre besondere Aufmerksamkeit widmen. Sie werden Veräußerungen oder Umgestaltungen nur im Benehmen mit den Stellen der staatlichen Denkmalspflege vornehmen. Sie werden dafür sorgen, dass die Kirchengemeinden und sonstigen Verbände entsprechend verfahren.
Das Benehmen vornehmen?
Benehmen ist in der Rechtswissenschaft eine Form der Mitwirkung bei einem Rechtsakt. Während Einvernehmen bedeutet, dass vor einem Rechtsakt das Einverständnis einer anderen Stelle vorliegen muss, ist dagegen eine Entscheidung, die im Benehmen mit einer anderen Stelle zu treffen ist, nicht unbedingt mit dem Einverständnis der anderen Stelle zu fällen. Vielmehr kann von der Äußerung der beteiligten Stelle aus sachlichen Gründen abgewichen werden. Gleichwohl handelt es sich bei dem "sich ins Benehmen setzen" um eine stärkere Beteiligungsform als eine bloße Anhörung, bei der die mitwirkungsberechtigte Behörde lediglich die Gelegenheit erhält, ihre Vorstellungen in das Verfahren einzubringen. Namentlich ist im Rahmen der Benehmensherstellung von einer gesteigerten materiellen Rücksichtnahme der Vollzugsbehörde auszugehen, die sich in einer ernsthaften Bemühung um die Herstellung des Einvernehmens äußert. (educalingo.com)
Wer sagt eigentlich, dass Kirchenrecht vor Umgebungsschutzt gilt?
Und ist der Absatz 20 des Loccumer Vertrags überhaupt noch zeitgemäß?
Diese gesetzliche Sonderregelung für die Kirche aus dem Jahre 1955 halten wir in der Form für nicht mehr zeitgemäß. Vielleicht wird unser Fall ein Präzedenzfall, der eine dringend notwendigen Überarbeitung dieses Gesetzes anstößt.

Welche Lösungsvorschläge gibt es?
Da im Ort bereits vorhandene Möglichkeiten, die sich für ein kirchliches Gemeindehaus anbieten, möglicherweise noch nicht ausgeschöpft sind, sehen wir die Bebauung des Kirchhofes als einen zu voreilig getroffenen Schritt.
Bei einigen alternativen Möglichkeiten die die Kirche hatte und noch hat, war stets das zentrale Argument, man könne das Geld nicht für den Kauf eines Hauses oder Grundstücks investieren, da die Landeskirche dies aufgrund ihrer Richtlinien verhindere.
Wir richten daher unsere Petition an die Landeskirche, um der Barntener Kirche die Möglichkeit zu eröffnen, für sinnvolle Alternativen auch die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Es macht für einen Aussenstehenden keinen Sinn, dass Gelder ausschliesslich für einen Neubau auf dem kircheneigenen Grundstück ausgeben werden dürfen. Das Haus Landesstrasse 13, welches direkt neben dem Kirchhof steht, wurde aus diesem Grunde von der Kirche nicht erworben. Wenn sinnvolle Alternativen vorhanden sind, warum sollte die Kirche diese nicht erwerben dürfen?
Die Institution Kirche ist nicht arm. Wir glauben, dass hier an der falschen Stelle gespart wird. Gegen den ausdrücklichen Wunsch der Anwohner derart in ein historisches Denkmal einzugreifen, halten wir ausserdem für ethisch fragwürdig und es wirft sicherlich kein gutes Licht auf die Kirche als Institution.
"Kirchen beklagen Rekordzahl an Austritten“, mit dieser Überschrifft veröffentlichte „Die Welt" am 26.06.2020 einen Artikel über sinkenden Zahlen an Mitgliedern innerhalb der Kirche. Wenn diese Tendenz so weiter geht, wird die Kirche in Barnten in ein paar Jahren kein eigenes Gemeindehaus mehr brauchen. Sie sollte sich also fragen, ob nicht angesichts kontinuierlich sinkender Mitgliedszahlen, nicht eine Alternativlösung zu einem unwillkommenen Neubau gefunden werden kann. Da ja Rössing ein Gemeindehaus hat, könnte in Barnten evtl. auf angemietete Räume zurückgegriffen werden?
Falls sich vorhandene alternative Lösungen zerschlagen, so fordern wir die Kirche Barnten-Rössing auf, von einer modernen Architektur abzusehen und stattdessen das Haus, welches dort auf dem Kirchhof einmal gestanden haben soll, was die Kirche ja durch eigene Recherchen herausgefunden hat, zu rekonstruieren. Damit wäre dem Denkmalschutz genüge getan und wir würden diesem Kompromiss zustimmen.
Auch wenn wir es als großen Frevel ansehen, den Kirchhof generell zu bebauen, wären wir um des Friedens willen bereit, einem schlichten, unauffälligen und der historischen Bauart nachempfunden Gebäude, welches sich in den vorhandenen Baustiel des Platzes einfügt ohne das Ortsbild zu stören, als Kompromisslösung zu akzeptieren.
DÖRFER VERLIEREN IHR GESICHT
Komentar zum Artikel " Wieder in der Roten Mappe: Gödringer Wohnhaus erneut kritisiert" von Viktoria Hübner. Veröffentlicht am 15. Juli 2021 in der Hildesheimer Zeitung
Schönheit ist keine Kategorie bei den Bebauungsbehörden. Wohnraum ist knapp, und so sind Imobilienentwickler willkommen, die investieren wollen - auch wenn die ästhetische Anmut der Objekte bisweilen zu wünschen übrig lässt. Zwar lässt sich über Geschmack bekanntermaßen streiten, doch Dörfer laufen Gefahr, ihr Gesicht zu verlieren. Es sind nämlich die liebevoll erhaltenen Details an Fassaden, Fachwerkscheunen, alte Bäume, die das Dorfidyll ausmachen. Natürlich sollen Neubauten errichtet, oder alte Bauwerke saniert werden dürfen. Aber bitte so, dass sie - trotz rasant wachsendenden Siedlungsdrucks und bürokratischer Überlastung - ins Bild passen und nicht wiederholt als Negativbeispiel in der Roten Mappe landen. Behörden müssen daher einfach auch die Karte des Umgebungsschutzes ausspielen.
Ein sehr aufschlussreicher Artikel, der das Negativbeispiel im nicht weit entfernten Gödringen aufzeigt. So wird es unserem Barntner Ortskern auch ergehen, wenn wir nicht noch die Notbremse ziehen. Wir haben uns deswegen bereits an den niedersächsischen Heimatbund gewandt. Dort befindet sich unser Fall bereits im Prüfverfahren und wird ggf. in die rote Mappe aufgenommen.
1. SCHREIBEN AN DEN KIRCHENVORSTAND
Wiederspruch der Nachbarn
Sehr geehrte Frau Heinemann, sehr geehrte Frau Hillebrecht, sehr geehrte Mitglieder des Kirchenvorstandes,
wir Anlieger vom Barntener Platz wenden uns an Sie mit dem dringenden Anliegen, den Entwurf des geplanten neuen Gemeindehauses im Barntner Ortskern noch einmal zu ändern. Wir Nachbarn sehen uns als Dorfgemeinschaft, die in solch eine gravierende Entscheidung mit eingebunden werden möchte, denn dies ist auch unser Platz!
Der momentan vorliegende Entwurf stößt bei uns Anwohnern auf völliges Unverständnis. Das Gebäude, welches Sie nun planen, ist einer Flugbaracke ähnlicher als einem Ort, an dem sich Menschen wohlfühlen und begegnen sollen, und widerspricht massiv dem Charakter des historischen Ortskernes!
Der komplette Platz, einschliesslich Kirche und Kirchhof, ist ein denkmalgeschütztes Ensemble, weshalb uns Anwohnern niemals solch ein Gebäude genehmigt werden würde. Wie kann es sein, dass der kirchliche Denkmalschutz sich über den gemeingültigen Denkmalschutz so grob hinwegsetzen darf?
Wir legen gegen den Entwurf, wie er in der lokalen Zeitung „Die Woche“ am 03.03.2021 veröffentlicht wurde, entschieden unseren Widerspruch ein!
Der Barnter Thie ist ein idyllischer Platz, dessen mittelalterliche Bauweise uns heute noch einen Hauch von Vergangenheit spüren lässt. Dies macht den besonderen Flair des Barntener Thies aus, und genau dies hat einige von uns bewogen, hier am Platz ein Haus als Eigenheim zu kaufen, wohlwissend, dass bedingt durch den Denkmalschutz die Sanierungen teurer und aufwendiger sind als üblich. Aus diesem Grunde sind wir verärgert über das Vorgehen der Kirche, in das Bild des Platzes so drastisch und unsensibel einzugreifen, über unsere Köpfe hinweg und scheinbar gleichgültig gegenüber allem Einspruch, den es durchaus gab.
Dass Sie die Dorfbewohner und alle Besucher unseres Ortes mit solch einem extrem uneinfühlsahmen Bauprojekt konfrontieren, empfinden wir als empörend - es ist für uns nicht hinnehmbar!
Überhaupt ein Gebäude in diesen räumlich sehr ausgewogenen, schönen, aber auch sehr begrenzten historischen Kirchplatz hineinzuzwängen, gleicht einer Katastrophe. Aber mit dieser Architektur, welche Ihnen vermutlich weit überteuert als 'modern' und 'schlicht' verkauft wurde, obwohl sie eher dem längst überholten, kalt- und herzlosen und vor allem billigen 70er Jahre Industrie-Stil entspricht, haben Sie den Bogen wirklich überspannt! Mitten im Ortskern eines historischen, mittelalterlichen Dorfkerns hat so ein ausgesprochen unpassendes, modernes Gebäude nichts zu suchen!
Wir machen uns Sorgen nicht nur, weil die Kirche durch ihr aggressives Vorgehen die Harmonie des Platzes gefährdet, sondern wir gehen auch davon aus, dass dieser geplante Neubau zu einem Wertverlust unserer Häuser führt. Besonders letzteres sehen wir als Grund auch den Rechtsweg einzuschlagen, sollte die Kirche nicht von ihrem Vorhaben absehen ein modernes Gebäude innerhalb des denkmalgeschützten Thies zu bauen. Bedenken Sie, dass dies mindestens eine längere Verzögerung ihres Vorhabens bedeuten könnte.
Allerdings hoffen wir, diesen Weg nicht gehen zu müssen, denn wir glauben, dass die Kirchengemeinde als Christen genug Wertschätzung und Menschlichkeit mitbringt, um die Werte derjenigen zu respektieren, welche die Einmaligkeit des Platzes erhalten möchten, und die ebenfalls ein Anrecht auf diesen Platz haben.
Wir erwarten, dass Sie mit uns angrenzenden Nachbarn sowie mit allen sich betroffenen fühlenden Gemeindebürgern, die schliesslich täglich mit Ihrem Neubau werden leben müssen, einen Kompromiss finden. Treten Sie bitte mit uns in Dialog!
Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, erwarten wir konkret von Ihnen, dass sie uns bis zum 09.April 2021 eine klare Antwort geben können.
Wir hoffen jedoch, dass wir gemeinsam und im Guten eine Lösung finden! Es würde uns sehr freuen, wenn Sie die Bereitschaft aufbringen, die Einmaligkeit und Schönheit unseres historischen Ortskernes zu erhalten, sowie mit uns Anliegern in Zukunft in friedvoller und harmonischer Nachbarschaft zu leben.
Mit freundlichen Grüßen

SCHREIBEN NR 2, DIE BÜRGERINITIATIVE
Petition für den Erhalt des historischen Charakters des Barntener Ortskerns
Die Bürgerinitiative „ Barntener Thie bleibt schön“ steht für den Erhalt des historischen Charakters des Ortskerns am Barntener Platz, und setzt sich dafür ein, den von der Kirchengemeinde Barnten-Rössing geplanten Neubau eines Gemeindehauses auf dem Kirchhof in der geplanten Form zu verhindern.
Die Kirche sowie deren Kirchhof sind untrennbarer Grundbestandteil dieses Ortes. Anstatt sich ins Ortsbild harmonisch einzufügen, was man durchaus in einer Planung hätte berücksichtigen können, wird das geplante Gebäude jedoch extrem unsensibel das Ortsbild stören.
Wir möchten, dass der historische Barntener Thie, jetzt "Barntener Platz", mit seiner schönen, den Charakter prägenden Kirche, sowie als Denkmal seiner historischen Wurzeln, in der jetzigen Form erhalten wird.
Alle Häuser am Platz stehen unter Denkmalschutz. Die Anwohner nehmen diesen sehr ernst und haben viel Zeit, Geld und Mühe investiert, die Gebäude entsprechend zu sanieren und für die Nachwelt zu erhalten. Viele Häuser wurden liebevoll und achtsam saniert. Das Bewusstsein, die Einmaligkeit und Schönheit des Platzes zu respektieren und zu erhalten, ist bei den Bürgern Barntens sehr hoch.
Wir sind gegen eine Neubebauung des Kirchplatzes, da dies den Charakter des Ortskerns negativ verändern würde! Der Kirchhof ist fester Bestandteil des komplett denkmalgeschützten Ensembles „Barntener Platz“ und trägt wesentlich zum besonderen Bild des erhaltenswerten historischen Ortskerns bei.
Daß die Kirche das Angebot eines Anliegers zur Übernahme einer Remise auf dem Grundstück direkt am Barntener Platz (Landesstrasse 17) mit der Begründung abgelehnt hat, dass dies zu teuer sei, macht die nun vorhandene Bereitschaft, schwer zu begreifende 450 000 € für einen kunstlosen, barackenartigen Neubau zu investieren, in unseren Augen sehr fragwürdig.
Sollte die Kirche sich nicht die Frage stellen, wieviel Sinn es macht, die zugehörige Gemeinde durch solch ein unsensibles Projekt und durch die unausweichlich folgenden sehr kontroversen Gefühle nachhaltig zu verunsichern? Die Kirche hat mit diesem Projekt den größten Teil der umliegenden Nachbarn gegen sich, ist sie sich dessen nicht bewusst, oder ignoriert sie einfach diese Tatsache? Ist denn nicht der Sinn einer Kirchengemeinde, Frieden und Versöhnung vorzuleben?
Hat die Kirche unseres Landes nicht auch Vorbildfunktion, dh. darf sie sich als tragende soziale Institution sozial rücksichtslos verhalten? Im engeren Umkreis um ihr geistiges Zentrum Unfrieden und Widerwillen zu erzeugen, kann zu nichts
Gutem führen, es kann doch auch im christlichen Sinne nicht zielführend sein. Ist dieser Neubau ein so großes Opfer wert?
Wir fordern daher die Entscheidungsträger der Kirche Barnten-Rössing auf, den Frieden im Dorf zu wahren und das geplante Gebäude direkt auf dem Kirchhof nicht zu bauen!
Stattdessen fordern wir die Kirche auf, gemeinsam mit uns nach Alternativen zu suchen!
Wir bitten Sie außerdem, die Planung und die Sanierungskosten zum Ausbau der noch immer zur Verfügung stehenden Remise offenzulegen! Wir können dann gemeinsam nach Wegen suchen, diese Kosten zu senken. Die Initiatoren dieser Initiative bieten ihre Hilfe an, den Umbau durch Nachbarschaftshilfe und mit anderen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen und finanziell tragbar zu machen - denn dies wäre eine Lösung mit der wir alle glücklich wären!
Als Bürgerinitiative stehen uns, neben einer Petition, noch weitere Möglichkeiten offen um für den Erhalt des Denkmals „Barntener Thie“ zu kämpfen. Wir sind auch bereit das Ganze medienwirksam zu inszenieren, zum Beispiel durch die Verbreitung unseres Widerstandes auf diversen Plattformen im Internet, oder eine Protest-Veranstaltung mit vielen Menschen (im Stil des Hambacher Forstes), mit Berichterstattung in den größeren Zeitungen. Auch einen Beschwerdebrief an die Landeskirche, über Ihr rücksichtsloses Vorgehen wäre denkbar. Wir sind entschlossen, diesen Neubau inmitten unseres Platzes zu verhindern, mit allem, was in unserer Macht steht.

"WENN DU MERKST, DASS DU EIN TOTES PFERD REITEST, STEIG AB"
Indianisches Sprichwort
